differenziert und stark vereinfacht. Die in Übereinstimmung mit Dr. D.___ (2010) gestellte Diagnose einer dissozialen Persönlichkeitsstörung ICD-10: F60.2 führte seit früher Kindheit und Jugend dazu, dass es dem Beschuldigten nicht gelang, soziale Normen und Regeln einzuhalten. Er ist stark auf sich selbst und seine Bedürfnisse bezogen und kann sich kaum emphatisch in andere Menschen einfühlen. Sein dissoziales Denk- und Verhaltensmuster haben seinen Lebensweg seit der Kindheit geprägt, seine Integrationsfähigkeit in der Schule und unter Gleichaltrigen beeinträchtigt und ihn schliesslich in die Kriminalität geführt.