Sein Verhalten in der Therapie war aber unzuverlässig, später gab er sie auf. Seine Gewaltbereitschaft und Kriminalitätsentwicklung erreichte dann ihren vorläufigen Höhepunkt 2010 mit der versuchten vorsätzlichen Tötung, wegen der er mit dem Urteil vom 15./16. Oktober 2014 vom Obergericht rechtskräftig verurteilt worden ist. Bereits im vorzeitigen Strafvollzug und bis heute betonte der Beschuldigte seinen Wunsch, sein aggressives Verhalten mit therapeutischer Hilfe besser kontrollieren zu lernen. Er scheiterte aber trotz seiner positiven Absichtserklärung im Vollzugalltag immer wieder.