Es erfolgte eine Umplatzierung in eine sozialpädagogische Pflegefamilie. Der Beschuldigte musste zweimal umplatziert werden, sein aggressives Verhalten war nicht tragbar. Es fanden parallel zur Pflegefamilienplatzierung und der Kleinklassenbeschulung psychiatrisch-psychotherapeutische Interventionen statt. Im Anschluss an die Unterbringung in den Pflegefamilien erfolgte die Einweisung in das sozialpädagogische Jugendheim [...]. Nach einer tätlichen Auseinandersetzung kam es zum Ausschluss aus dieser Institution. Er kehrte in die Obhut der Familie zurück. Er suchte in der Folge die Nähe dissozialer Peers, wo er sich zugehörig fühlte.