Als besonders problematisch erwiesen sich zunehmende Defizite des Sozialverhaltens. Trotz Einbezug des kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes und der engen Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern eskalierte die Situation weiter und es kam zum Schulausschluss. Zufolge zeitgleich sich entwickelnder Delinquenz wurde die Jugendanwaltschaft involviert und es kam 2005 zu einer jugendforensischen Begutachtung mit der Diagnose einer hyperkinetischen Störung des Sozialverhaltens (ICD-10: F90.1), einer umschriebenen Störung der motorischen Funktionen (ICD-10: F82) und einer unterdurchschnittlichen Intelligenz. Es erfolgte eine Umplatzierung in eine sozialpädagogische Pflegefamilie.