Um die psychische Verfassung des Beschuldigten und deren psychiatrische diagnostische Einordnung machen zu können, legt der Gutachter die Lebensgeschichte des Beschuldigten dar (GS 66 – 70). Es sind daraus schon im Kindesalter auftretende kognitive Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten ersichtlich, die zu einer Einschulung im Zentrum für Sozialpädagogik in [...] führte, wo er durch Sprachdefizite, starke Motivationsschwankungen und schwache Leistungen auffiel und als oft jähzornig beschrieben wurde. Als besonders problematisch erwiesen sich zunehmende Defizite des Sozialverhaltens.