er sehe zurzeit einzig die Möglichkeit des Normalvollzugs, um die Gruppenfähigkeit des Beschuldigten zu verbessern; er nehme an, im Thorberg werde man die Gruppenfähigkeit angehen; man müsse überprüfen, ob sich hinsichtlich der Gruppenfähigkeit etwas ändere). Es könne sich also die Gruppenfähigkeit des Beschuldigten entwickeln und er könne langfristig therapierfähig werden.