17 und 25 des Urteils des Obergerichts vom 15./16. Oktober 2014 seien A.___ maximal zu 60 % zur Bezahlung aufzuerlegen. 4. Der Umfang des Rückforderungsanspruchs des Staates für Kosten der amtlichen Verteidigung von A.___ gemäss den Ziffern 18, 19, 23 und 24 des Urteils des Obergerichts vom 15./16. Oktober 2014 sei auf maximal 60 % zu beschränken. 5. Die Kosten des obergerichtlichen Verfahrens seien dem Staat zur Bezahlung aufzuerlegen. 6. Die Kostennote des amtlichen Verteidigers sei zu genehmigen und dem Staat definitiv zur Bezahlung aufzuerlegen. Der Staatsanwalt benützt die Gelegenheit für eine Replik, der amtliche Verteidiger für eine Duplik.