{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-01-23", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBER-2015-26_2017-01-23.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133723&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=30&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "a802b437fde6093eda533c06310e763a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBER.2015.26"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 23.01.2017 STBER.2015.26"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "versuchte vorsätzliche Tötung, Raufhandel etc., Anordnung einer Massnahme / Neubeurteilung"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:00:53", "Checksum": "502acdcd60c651e547a9af0f06501bb9", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 23.01.2017 STBER.2015.26\nRegeste:\nversuchte vorsätzliche Tötung, Raufhandel etc., Anordnung einer Massnahme / Neubeurteilung\n\n\nIn Bostadel habe er die Therapie nicht geschätzt. Die Therapie im Thorberg tue ihm gut, er könne über seine Probleme sprechen und lerne etwas dazu. Das R&R-Programm mache er, das seien Gruppenarbeiten, wie reagiere man in Konflikten, wie gehe man mit Gefühlen um etc. Dies sei auf jeden Fall gut.\nEr sehe seine Zukunft nicht in der Schweiz. Er sei nun schon 7 Jahre drin. Er wolle Gewissheit, endlich ruhig schlafen, wissen, was mit ihm passiere, wann er raus komme. Vielleicht sei es so, dass er eine 59-er Massnahme deshalb nicht wolle, weil es nicht sicher sei, wann er raus könne. Die 59-er Massnahme sei eine Nummer zu gross für ihn. Er könne nicht sagen, ob er das schaffen würde. Er habe etwas Angst vor diesem Artikel. Wie solle er das nach 7 Jahren anfangen? Er wisse, dass die Alternative zu einer 59-er Massnahme in erster Linie die Verwahrung sei, aber er sehe eine Massnahme für junge Erwachsene oder eine ambulante. Man müsse ihm eine Chance geben.\nDie Diagnose einer dissozialen Persönlichkeitsstörung könne er nicht akzeptieren. Er reagiere jetzt anders als früher, er bleibe cool.\n5.2 Der Gutachter führte auf entsprechende Fragen aus, es sei mit dem Beschuldigten schon einiges therapeutisch versucht worden, pädagogische Versuche, psychotherapeutische Arbeit. Letztere sei immer wieder an ihre Grenze gekommen. Die Bereitschaft des Beschuldigten sei nur über kurze Zeit gegeben gewesen. Es gehe um einen milieutherapeutischen Ansatz, das Leben im therapeutischen Milieu über 24 Stunden, um Problemlösefertigkeiten. Die pädagogischen Bemühungen aus dem Kindesalter würden so fortgesetzt. Der Restoptimismus gründe sich darauf, dass das ADHS im Erwachsenenalter in den Hintergrund treten könne, dass eine therapeutische Erreichbarkeit besser möglich sei. Es sei noch nicht alles versucht worden. Aber er sei nicht sehr optimistisch.\nEs sei die biographische Entwicklung zu sehen. Es gebe viele Argumente dafür, dass eine psychische Störung vorliege, es sei eine herausfordernde Konstellation für eine Therapie, aber er gehe davon aus, dass man unter geeigneten Bedingungen eine geringe Chance, aber dennoch eine Chance, habe, Einfluss zu nehmen und damit die Legalprognose zu verbessern. Er sei vorsichtig optimistisch bezüglich einer therapeutischen Beeinflussung, weil der Beschuldigte motiviert sei an sich zu arbeiten, er (der Beschuldigte) eine impulsive Überreaktion von Konflikten kritisch bewerte, wegen einer ansatzweisen Betroffenheit der Folgen der Tat für das Opfer. Der Beschuldigte zeige keine kategorische Ablehnung gegenüber einer Therapie. Auch den Bericht aus Bern sehe er (der Sachverständige) nicht als Ablehnung. Der Beschuldigte habe Mühe, die Diagnosen / die Persönlichkeitsstörung anzuerkennen, aber das sei nicht unüblich, das gehe man in der Therapie an. Wenn ein besseres Verständnis da sei, könne man auf eine Basis kommen, die ein Arbeiten ermögliche. Dies werde herausfordernd, weil auch die Intelligenz eine Rolle spiele. Deshalb brauche es eine milieutherapeutische Auseinandersetzung. So könne eine andere Facette angesprochen werden (alltagspraktische Ebene) als in einem Einzelsetting. Die Versetzung in den Normalvollzug habe der Beschuldigte bewältigt, die Arbeit, das R&R-Programm, die Gruppensitzungen. Es sei eine Gewöhnung eingetreten, eine Beruhigung der ADHS-Symptomatik. Bedenklich stimme ihn die starke Ablehnung der 59-er Massnahme, was aber auch typisch sei für das Störungsbild der dissozialen Menschen. Das sei ein schweres Therapiehindernis und stimme nochmals skeptischer für die Therapieprognose.\nDer Therapiebericht aus Bern entspreche etwa dem, was sie auch gesagt hätten. Es bestehe eine geringe Möglichkeit. Eine psychotherapeutische Intervention gelinge aber nur, wenn die Bereitschaft zur Therapie vorhanden sei. Wenn nach einem halben Jahr bis ¾ Jahren nichts passiere, dann wäre es eine Verschwendung von wertvollen Platzressourcen.\nAuf die Frage angesprochen, ob nach der Kenntnisnahme der Ablehnung einer 59-er Massnahme durch den Beschuldigten anlässlich der heutigen Verhandlung und der ausländerrechtlichen Problematik eine reale Chance bestehe, dass bei ihm das Risiko für Gewalttaten innerhalb von 5 Jahren verringert werden könne, führte der Gutachter aus, die Frage sei, wie man Chance definiere. Bei Ablehnung einer 59-er Massnahme gebe es keine Chance. Offen sei aber, ob die Ablehnung tatsächlich so stark sei, wie sie heute vorgetragen worden sei. Das könne man erst sagen, wenn ein Versuch unternommen worden sei.\nDie Option einer Massnahme für junge Erwachsene sei angesichts des Störungsbildes aussichtslos. Das sei eben ein therapeutisches Setting; das sei schon versucht worden. Eine ambulante vollzugsbegleitende Behandlung sei auch aussichtslos, weil es vorwiegend auf verbale Installationsfähigkeiten im Einzelsetting ankomme. Es brauche ein Gruppensetting, einen milieutherapeutischen Ansatz. Da seien die Aussichten gering, aber es sei nicht aussichtslos. Sie würden dann aussichtslos, wenn die Integration in das Setting abgelehnt werde. Es gebe immer wieder Leute, die mit gehörigen Reserven eine Massnahme antreten würden, die ablehnend seien, dann aber doch einsteigen würden. Im optimalen Fall könne er es bewältigen. Der Beschuldigte habe im Alltag gezeigt, dass er etwas durchziehen könne, was er sich vorgenommen habe. Das sei zunächst mal positiv. Hinsichtlich des Hauptproblems, des raschen Reagierens, der Impulsivität, sei eine Besserung zu sehen. Den Justizvollzug als Übungsfeld solle man nicht gering schätzen. Es sei ein Fortschritt, dass das jetzt gut gehe."}