4 Abs. 1 lit. a HMG Produkte chemischen oder biologischen Ursprungs zu verstehen, die zur medizinischen Einwirkung auf den menschlichen oder tierischen Organismus bestimmt sind oder angepriesen werden, insbesondere zur Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen; zu den Arzneimitteln gehören auch Blut und Blutprodukte. Die vom Beschuldigten ausgestellten Rezepte beziehen sich auf Arzneimittel im Sinne des Heilmittelgesetzes.