a HMG verwendet werden. Sachverhalt: Dem Beschuldigten wurde in der Anklageschrift zur Last gelegt, er habe in den Jahren 2006 bis 2009 betäubungsmittelhaltige Arzneimittel an Personen verordnet, ohne deren konkreten Gesundheitszustand genügend abgeklärt und insbesondere ohne die Besteller persönlich untersucht zu haben. Personen vorwiegend aus den USA, Kanada und Grossbritannien bestellten über Webseiten betäubungsmittelhaltige Medikamente. Zu diesem Zweck füllten sie online einen Fragebogen aus, worin sie Angaben über Alter, Grösse und Gesundheitszustand machten.