Selig, wird für das Berufungsverfahren auf total CHF 9‘432.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat Solothurn, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse, bezahlt. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren im Umfang von CHF 4‘716.00 (= 1/2 von CHF 9‘432.00), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten erlauben. 10. Der Beschuldigte hat der Privatklägerin A.___, vertreten durch Rechtsanwalt Eugen Fritschi, für ihre notwendigen Aufwendungen im Berufungsverfahren eine Entschädigung von pauschal CHF 4‘000.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen.