Diese Honorarnote erweist sich als angemessen. Rechnet man die Hauptverhandlung (3,75 Stunden zu je CHF 180.00) hinzu, so resultiert ein Betrag von total CHF 9‘432.00 (Aufwand: CHF 8‘316.35, Auslagen: CHF 417.00, 8 % MWST: 698.65), der zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat Solothurn, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse, zu bezahlen ist. Vorzubehalten ist der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren im Umfang von CHF 4‘716.00 (= 1/2 von CHF 9‘432.00), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten erlauben (Art. 135 Abs. 4 und 5 StPO). Ein Nachzahlungsanspruch im Sinne von Art. 135 Abs. 4 lit.