Teilnahme an Hauptverhandlung) macht die amtliche Verteidigerin CHF 8‘703.00 geltend. Dieser Betrag setzt sich aus einem zeitlichen Aufwand im Betrag von CHF 7‘416.35 (= 45.13 Stunden zu einem Stundenansatz von je CHF 180.00 bzw. vereinzelte Positionen zu einem tieferen Mitarbeiteransatz) sowie Auslagen von CHF 417.00 zuzüglich 8 % Mehrwertsteuer zusammen. Diese Honorarnote erweist sich als angemessen.