Die Höhe des Honorars für die amtliche Verteidigerin des Beschuldigten, Rechtsanwältin Stephanie Selig, ist für das erstinstanzliche Verfahren bereits rechtskräftig auf CHF 34‘061.25 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und vom Staat Solothurn, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse, bezahlt worden. Vorzubehalten ist der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren im Umfang von CHF 8‘515.30 (= ¼ von CHF 34‘061.25), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten erlauben. Für das Berufungsverfahren (exkl. Teilnahme an Hauptverhandlung) macht die amtliche Verteidigerin CHF 8‘703.00 geltend.