Wo immer er in Erscheinung trete, hinterlasse er gebrochene Herzen und Schulden (5.1.1./1569). Aktenkundig ist auch das Strafurteil des Kantons Basel-Stadt vom 16. Oktober 2013, mit welchem der Beschuldigte wegen mehrfacher Veruntreuung und mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt wurde (5.1.1./1472 ff.). Gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts Solothurn ist dieses Urteil angefochten worden und das Appellationsgericht Basel-Stadt hat am 18. November 2014 den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist in Rechtskraft erwachsen und die Strafe ist verbüsst.