Die im genannten Urteil aufgelisteten Vorstrafen sind zwischenzeitlich aus dem Strafregister gelöscht worden und unbeachtlich. Es bleibt noch das zitierte Urteil selber, mit dem er wegen mehrfacher Anstiftung zu ungetreuer Geschäftsbesorgung und schwerem Fall von Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden war. Das Gericht bewertete straferhöhend das Verhaltensmuster des Beschuldigten gegenüber Frauen, die er als «reine Mittel zum Zweck» finanziell ausnütze. Wo immer er in Erscheinung trete, hinterlasse er gebrochene Herzen und Schulden (5.1.1./1569).