festmachen. Und schliesslich gehöre zum Bild der narzisstischen Persönlichkeitsstörung ein durchgängiges Verhalten und Gedanken an Grossartigkeit, die Suche und das Bedürfnis nach Bewunderung, aber auch ein beeinträchtigtes Einfühlungsvermögen in andere Menschen. Der Gutachter attestiert dem Beschuldigten eine leicht verminderte Schuldfähigkeit, ausgehend von dem über viele Jahre festgestellten immer ähnlichen Verhalten, welches wesentlich durch seine Persönlichkeitspathologie bestimmt werde. Der Gutachter sieht schliesslich ein sehr hohes und sehr rasch sich realisierendes Risiko weiterer Betrugsdelikte und Wirtschaftsdelikte ähnlicher Art.