Die Veruntreuung des Porsche Carrera ist das schwerere Delikt, weshalb vorerst dafür das Strafmass zu bestimmen ist. Hinsichtlich der Tatkomponenten ist in objektiver Hinsicht bei einem Deliktsbetrag von knapp unter CHF 50‘000.00 von einer noch leichten Schwere der Verletzung auszugehen. In subjektiver Hinsicht ist allerdings ein mittleres Mass an Intensität des verbrecherischen Willens auszumachen, hat er doch einerseits seine Freundin als Leasingnehmerin vorgeschoben und sie, die er schon massiv finanziell geschädigt hatte, noch weiter in die Schulden gebracht.