Bei der Tatkomponente sind vor allem zu beachten das Ausmass des verschuldeten Erfolges, die Art und Weise der Herbeiführung des Erfolges, die Willensrichtung, mit welcher der Täter gehandelt hat, sowie die Beweggründe, die zu den Delikten geführt haben. Die Beschreibung der Täterkomponenten gibt Antwort auf die Frage nach den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten, seinem Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren (wie z.B. Reue, Einsicht und Strafempfindlichkeit). Zu den persönlichen Verhältnissen zählen insbesondere das Vorleben mit der gesamten Lebensgeschichte des Täters, seine Herkunft, seine soziale Einbindung und der Grad und das Ausmass der Sozialisation.