ihre Privatklage trotz der vorgehaltenen beträchtlichen Schadenssumme vorbehaltlos und vollumfänglich zurück. Schliesslich belegen die von der Verteidigung anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichten Unterlagen, dass D.___ in jüngster Vergangenheit (Oktober 2016) den Beschuldigten mehrmals kontaktiert und dessen Nähe gesucht hat, was in einem Spannungsverhältnis steht zu der von ihr geltend gemachten Traumatisierung und ihrem Antrag, der obergerichtlichen Hauptverhandlung nicht beiwohnen zu müssen.