Nach dieser Befragung hat sie sich in ärztliche Behandlung begeben und der sie behandelnde Facharzt für Psychiatrie berichtet dem Obergericht von einem seelischen Zusammenbruch und einer akuten depressiven Episode mit ausgeprägten körperlichen Symptomen, welchen D.___ aufgrund der Wiederbegegnung mit den erlittenen Traumatisierungen erlitten hatte. Und der Facharzt sieht für den Fall einer erneuten Konfrontation mit diesen Ereignissen im Rahmen einer gerichtlichen Befragung eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit von D.___. Eine solche Befragung bezeichnet er als gefährlich, es wäre ein erneuter Zusammenbruch zu befürchten.