Es ist bereits aus den Protokollen der Befragung vom 26. November 2013 vor dem Untersuchungsbeamten der Staatsanwaltschaft ihre grosse seelische Belastung ersichtlich, indem sie mehrfach in Tränen ausgebrochen ist, was im Protokoll festgehalten wurde. Nach dieser Befragung hat sie sich in ärztliche Behandlung begeben und der sie behandelnde Facharzt für Psychiatrie berichtet dem Obergericht von einem seelischen Zusammenbruch und einer akuten depressiven Episode mit ausgeprägten körperlichen Symptomen, welchen D.___ aufgrund der Wiederbegegnung mit den erlittenen Traumatisierungen erlitten hatte.