Es ist dabei die Schwere der vorgehaltenen Straftat ebenso zu gewichten wie das Ausmass der Beeinträchtigung, welche mit der Befragung für die Geschädigte verbunden wäre. Es handelt sich um einen mehrfachen Betrugsvorwurf, der über eine längere Zeit (beinahe 3 Jahre) stattgefunden haben soll, indem die Geschädigte dem Beschuldigten aufgrund dessen arglistigen Täuschung und in der Annahme, er sei ihr Freund, mit dem sie ihre Zukunft verbringen werde, mehrere Geldüberweisungen von insgesamt rund 67‘000 Franken vorgenommen habe. Es handelt sich also um einen Verbrechensvorhalt mit einem in etwa mittleren Verschulden.