Wenn Menschen als Folge von Delikten gegen Individualinteressen derart beeinträchtigt werden, ist in einem Strafverfahren alles zu ihrem Schutz zu unternehmen, was diese Beeinträchtigung verstärken könnte. Eine Interessensabwägung zwischen den Interessen der Opfer auf psychische Unversehrtheit einerseits und denjenigen des Beschuldigten auf eine direkte Konfrontation andererseits muss vor dem Hintergrund einer Ersatzmassnahme (audiovisuelle Übertragung in den Raum des Beschuldigten) klar zu Gunsten der Opfer überwiegen, weshalb es dabei bleibt, eine direkte Begegnung zu vermeiden. 2. Damit ist als nächster Schritt zu prüfen, ob es in Bezug auf Frau D.__