_ hat sich des mehrfachen Betrugs zum Nachteil von D.___ schuldigt gemacht, begangen zwischen dem 11.04.2002 und dem 17.02.2005 in Basel, Muttenz, anderen Orten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Zürich, London und anderswo. Der Beschuldigte bestimmte D.___ mehrfach mittels arglistiger Täuschung dazu, ihm verschieden hohe Bargeldbeträge für unterschiedliche Zwecke zu übergeben sowie Money-Transmitter-Geldüberweisungen via Western Union zu seinen Gunsten zu tätigen. Insgesamt liess D.___ B.___ Gelder in der Höhe von CHF 67‘373.28 zukommen und schädigte sich dadurch selbst um diesen Betrag.