_ kann ebenso wie eine unbekannt gebliebene Drittperson ausgeschlossen werden. Es steht daher als Beweisergebnis fest, dass der Beschuldigte am 28. Mai 2004 die Unterschrift von A.___ auf dem Formular «Personalien Leasingnehmer» fälschte und ihr Einkommen zu hoch angab. Er machte dies in der Absicht, sich einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen: Indem er über das tatsächliche Einkommen der vertraglichen Leasingnehmerin täuschte, zielte er darauf ab, nach Vertragsabschluss das Leasingfahrzeug ausgehändigt zu bekommen. 2.3 Rechtliche Würdigung Eine Urkundenfälschung im Sinne von Art.