Der Porsche wurde ihm mit den Schlüsseln und den Fahrzeugpapieren für die Leasingnehmerin A.___ mit der (vertraglich vereinbarten) Verpflichtung übergeben, diesen nach Ablauf der Vertragsdauer von 48 Monaten wieder an die Eigentümerin, die Leasinggeberin, zurückzugeben. Die Übergabe des Leasingfahrzeuges erfolgte mit dem ausdrücklichen Einverständnis von A.___. Diese trat aber nicht nur bei der Übergabe des Leasingwagens nicht in Erscheinung, sondern sie war auch in den darauf folgenden Tagen nie Nutzerin bzw. Besitzerin des Leasingobjektes. Sie begründete demnach zu keinem Zeitpunkt Verfügungsmacht über das Leasingobjekt.