Sie stand im Juni 2004 in einer Liebesbeziehung zum Beschuldigten, gab ihm Geld und nahm für ihn einen Kredit auf. Nachdem der Beschuldigte ihr zugesichert hatte, das Leasingauto für repräsentative berufliche Zwecke zu gebrauchen und die Leasingraten zu übernehmen, unterzeichnete sie schliesslich auf seine Veranlassung hin den Leasingvertrag mit der Leasinggeberin H.___, v.d. J.___, für den hellblauen Porsche Carrera. A.___ bekam dieses Auto nie zu Gesicht, sie fuhr es weder selber noch fuhr sie jemals als Beifahrerin mit. Auch eine entsprechende Nutzungsabsicht fehlte ihr gänzlich.