Sie kenne seine Handschrift von verschiedenen Dokumenten. Sie hätten vereinbart, dass er die monatlichen Leasingraten jeweils begleichen werde und sie habe erst bei der Polizei erfahren, dass der Beschuldigte den Porsche verkauft habe. 1.8 Abschliessende Beweiswürdigung Die Aussagen der Auskunftsperson A.___ werden durch die vorliegenden Urkunden vollumfänglich gestützt. Sie stand im Juni 2004 in einer Liebesbeziehung zum Beschuldigten, gab ihm Geld und nahm für ihn einen Kredit auf.