_ eingestellt (5.1.1./202). 1.6.3 Am 14. März 2012 fand die Befragung von A.___ durch die Solothurner Staatsanwaltschaft statt (5.1.1./1319 ff.). Weder der Beschuldigte noch seine Verteidigerin waren anwesend. Sie sei damals in B.___ verliebt gewesen. Er habe extrem gut jemanden einnehmen können. Sie habe ihm vertraut, sie sei sicher auch naiv gewesen. Er habe ihr eine Zukunft in Aussicht gestellt, er habe glaublich auch von Kindern gesprochen. Es sei ein Teufelskreis gewesen. Sie habe mit B.___ nicht Schlussmachen können. Sie habe ihm so viel Geld gegeben, sie habe dieses zurück gewollt.