Nachdem mit den von der Verteidigung eingereichten Unterlagen glaubhaft gemacht worden war, dass der Beschuldigte über kein Einreisedokument verfügt, welches ihm die Teilnahme an der Verhandlung erlauben würde, wurde die auf den 15. September 2015 angesetzte Hauptverhandlung vor dem Obergericht abgesetzt und auf den 26. Oktober 2016 neu vorgeladen, um dem Beschuldigten ausreichend Zeit zu geben, die Dokumente zu beschaffen. Es wurde damit von behördlicher Seite alles vorgekehrt, damit der Beschuldigte zur Berufungsverhandlung erscheinen und sein Fragerecht gegenüber A.___ wahrnehmen konnte.