Er wurde zudem ersucht, sich für den (offenbar) fehlenden Reisepass ein Ersatzdokument zu beschaffen. Nachdem mit den von der Verteidigung eingereichten Unterlagen glaubhaft gemacht worden war, dass der Beschuldigte über kein Einreisedokument verfügt, welches ihm die Teilnahme an der Verhandlung erlauben würde, wurde die auf den 15. September 2015 angesetzte Hauptverhandlung vor dem Obergericht abgesetzt und auf den 26. Oktober 2016 neu vorgeladen, um dem Beschuldigten ausreichend Zeit zu geben, die Dokumente zu beschaffen.