Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte und seine Verteidigerin auch noch am 1. Juli 2015, also lange nach der Ausweisung, von der Teilnahme an der Berufungsverhandlung ausgegangen sind, wenn er den Verzicht auf die Schutzmassnahme bei der Befragung der beiden geschädigten Frauen und die direkte Begegnung mit ihnen verlangte. Es wurde zudem am 17. August 2015 dem Beschuldigten mitgeteilt, dass beim Staatssekretariat für Migration in Bern ein Gesuch um Aufhebung des Einreiseverbotes für die Zeit vom 13. September 2015 bis am 19. September 2015 gestellt wurde. Er wurde zudem ersucht, sich für den (offenbar) fehlenden Reisepass ein Ersatzdokument zu beschaffen.