Im Schlussbericht zur Anklageschrift führt die Staatsanwaltschaft weiter aus, in Bezug auf den veruntreuten Porsche sei A.___ als Leasingnehmerin nur vorgeschoben worden und sie habe insbesondere mit dem anschliessenden Verkauf des Fahrzeuges nichts zu tun gehabt. Sie sei Opfer und nicht Täterin (S. 20). Weiter hinten führt die Staatsanwaltschaft aus, A.___ habe für den deliktischen Verkauf des Porsche durch den Beschuldigten den Kopf hinhalten und an die J.___ insgesamt CHF 19‘800.00 leisten müssen (S. 22). Die Staatsanwaltschaft gehe von einem Schaden und damit von einer Deliktssumme von CHF 49‘377.45 aus. Dieser Betrag ist auf der Seite 6 (und FN 15)