_ sei trotzdem am gleichen Tag erschienen und habe sein mündliches Angebot von CHF 40‘000.00 akzeptiert. Der Beschuldigte war der Inhaber mit Einzelunterschrift der obgenannten Firma P.___, […], die dann per 9. August 2004 in Q.___, […] umbenannt wurde (5.1.1./197). In der Folge wurde der Leasingvertrag wegen ausstehenden Leasingraten gegenüber A.___ am 18. Oktober 2004 gekündigt und die Rückgabe des Porsche verlangt (5.1.1./381 f.). Mit Abrechnung vom 2. Dezember 2004 verlangte die J.___ von A.___ einen Betrag von CHF 55‘746.35 (5.1.1./404). Mit Vereinbarung vom 13. Januar 2005 anerkannte A.