Der Verkäufer bestätigt, dass obiges Fahrzeug sein unbelastetes Eigentum ist und keine Ansprüche von Drittpersonen bestehen»; - Mit diesem Vertrag wurde der Porsche vom Beschuldigten für CHF 40‘000.00 verkauft. Gemäss Polizeirapport (5.1.1./183) wurde der Ankauf von M.___ durchgeführt. Dieser habe ausgeführt, B.___ habe bei der I.___ den Porsche telefonisch angeboten. Er habe wegen der unattraktiven Farbe gesagt, ihm nicht mehr als CHF 43‘000.00 zu bezahlen. B.___ sei trotzdem am gleichen Tag erschienen und habe sein mündliches Angebot von CHF 40‘000.00 akzeptiert.