2 ist materiell zu prüfen. 1.3 Es ist bereits mit Urkunden die folgende Chronologie erstellt: - Das Formular «Personalien Leasingnehmer» mit Datum vom 28. Mai 2004 trägt die Unterschrift «A.___» und wurde der J.___ geschickt (5.1.1./196). Zur strittigen Frage, wer dieses Dokument unterzeichnet hat, wird auf die nachfolgenden Ausführungen unter Ziff. III.2.2 verwiesen; - Am 11. Juni 2004 unterzeichnete A.___ den Leasing-Vertrag für den Porsche (5.1.1./AS 190). Es handelt sich offensichtlich um eine völlige andere Unterschrift als jene im obgenannten Formular; - Ebenfalls am 11. Juni 2004 unterzeichnete der Beschuldigte das Wagenübernahmeprotokoll mit «i.V. B.___» (5.1.1./192).