Die Anklage umschreibt auch hier den Lebenssachverhalt präzise: Der Beschuldigte soll A.___ veranlasst haben, den Leasingvertrag für den Porsche mit der Leasinggeberin H.___ am 11. Juni 2004 abzuschliessen, er selber habe dann gleichentags das Fahrzeug entgegengenommen und das Wagenübernahmeprotokoll unterzeichnet, und er soll dann am 18. Juni 2004 das Fahrzeug in der Absicht an die I.___ in Zürich verkauft haben, sich unrechtmässig zu bereichern. Es wird damit sowohl für die Parteien als auch für das Gericht ohne weiteres und eindeutig erkennbar, was dem Beschuldigten für ein Verhalten vorgeworfen wird.