«Die Behauptung, dass nicht die Bankkunden geschädigt seien, sondern einzig die Bank C.A., betrifft eine materiell-rechtliche Fragestellung und geht im Zusammenhang mit dem als verletzt gerügten Anklageprinzip an der Sache vorbei».). Die Anklageschrift hat auch in diesem Zusammenhang den Lebenssachverhalt als historisches Ereignis zu schildern, was sie präzise macht: Es ist bei der Leasinggeberin durch den Verkauf des Porsche Carrera durch den Beschuldigten ein exakt bezifferter unmittelbarer Schaden entstanden und es hat die Leasinggeberin diesen Betrag bei der Leasingnehmerin geltend gemacht.