geltend gemacht habe. Es ist damit aus der Anklageschrift präzise ersichtlich, welcher Lebenssachverhalt dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Es wird genau umschrieben, durch welche Handlungen er den Tatbestand der Veruntreuung erfüllt haben soll, wann, wo und wie das geschehen sein soll. Und es wird auch sein Handlungsziel, die Bereicherungsabsicht, genannt.