1.2.3 Die Anklageschrift bezeichnet in Ziff. 2 vorab den Zeitpunkt 18. Juni 2004 und den Ort Zürich, als der Beschuldigte den genau bezeichneten, geleasten Porsche Carrera für CHF 40‘000.00 der I.___ verkauft und den Verkaufserlös für eigene Zwecke verwendet habe. Er habe A.___ dazu veranlasst, am 11. Juni 2004 für diesen Porsche den Leasingvertrag mit der Leasinggeberin, der H.___, zu unterzeichnen. Der Beschuldigte habe gleichentags den Porsche entgegengenommen und das Wagenübergabeprotokoll unterzeichnet, womit ihm das Fahrzeug anvertraut worden sei.