III.1.9 (rechtliche Würdigung) verwiesen. III. Die einzelnen Vorhalte: Sachverhalt, Beweiswürdigung rechtliche Würdigung 1. Vorhalt der Veruntreuung 1.1 Gemäss AKS Ziff. 2 soll der Beschuldigte eine Veruntreuung im Sinne von Art. 138 Ziff. 1 StGB begangen haben, indem er einen geleasten Porsche Carrera für CHF 40‘000.00 verkauft und den Verkaufserlös für eigene Zwecke verwendet habe. Er habe A.___ veranlasst, den Porsche zu leasen und mit der Leasinggeberin H.___ einen Leasingvertrag am 11. Juni 2004 zu unterzeichnen. Der Beschuldigte habe gleichentags den Porsche entgegen genommen und das Wagenübergabeprotokoll unterzeichnet, womit ihm das Fahrzeug anvertraut worden sei.