Public Prosecutor in Solothurn»). Es ist aus dem Rechtshilfeordner (O 8 AS 1 – 23) diese Ausdehnung auf die zusätzlichen Sachverhalte gemäss Haftbefehl vom 1. Mai 2012 (einer davon ist der Vorhalt der Veruntreuung im Zusammenhang mit dem Leasing eines Porsche Carrera, ein anderer ist der Vorhalt der Urkundenfälschung durch die Unterschrift von A.___) und die Gewährung des rechtlichen Gehörs zu dieser beabsichtigten Ausdehnung ersichtlich. Es wurde gestützt auf Art 16 Ziff. 1 des obgenannten Auslieferungsvertrages und Art. 52 des Rechtshilfegesetzes (IRSG) eine Einvernahme des Beschuldigten in Anwesenheit seiner Verteidigerin (damals Rechtsanwältin Dr. Corinne Saner) durchgeführt.