Dies war aus Sicht der Anklägerin ein wichtiger Grundstein für die Umsetzung seines Planes, so ein teures Auto anvertraut zu bekommen, welches er würde verkaufen können. Zu seinem Plan soll auch von Anfang an gehört haben, die Privatklägerin mit ihren Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag sitzen zu lassen. Damit erscheint sie als direkt Geschädigte der Urkundenfälschung. Anlässlich der Hauptverhandlung vor Obergericht wurde denn auch die Rolle von A.___ als Geschädigte von der Verteidigung nicht mehr bestritten. 2. Frage der Verwertbarkeit der Einvernahmeprotokolle von A.___ und D.___ und deren Entfernung aus den Akten Es wird auf die Ausführungen unter nachstehender Ziff.