Sie liess beantragen, der Beschuldigte sei vom persönlichen Erscheinen an der Hauptverhandlung vom 26. Oktober 2016 zu dispensieren. Dieses Gesuch wurde vom Instruktionsrichter mit Verfügung vom 14. Oktober 2016 gutgeheissen. II. Vorfragen 1. A.___ als Geschädigte 1.1 Gemäss Art. 115 StPO gilt als geschädigte Person, wer durch eine Straftat in ihren Rechten unmittelbar verletzt wird. Es ist in Bezug auf A.___ zu prüfen, ob sie im vorliegenden Verfahren als Geschädigte und damit als Privatklägerin auftreten kann. 1.2. In Bezug auf den Tatbestand der Veruntreuung ist in erster Linie die Eigentümerin des Fahrzeuges, die H.___, die Geschädigte.