Die vor Obergericht auf den 15. September 2015 angesetzte Hauptverhandlung musste abgesetzt werden, nachdem der Beschuldigte glaubhaft hatte aufzeigen können, über keine Reisedokumente zu verfügen. Es wurde in der Folge neu auf den 26. Oktober 2016 vorgeladen. 11. Mit Eingabe vom 13. Oktober 2016 teilte die amtliche Verteidigerin dem Berufungsgericht mit, der Beschuldigte warte noch immer auf seinen neuen Pass und ohne diesen könne er nicht zum Verhandlungstermin anreisen. Sie liess beantragen, der Beschuldigte sei vom persönlichen Erscheinen an der Hauptverhandlung vom 26. Oktober 2016 zu dispensieren.