3: Höhe der Entschädigung der amtlichen Verteidigerin. 8. Gestützt auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Solothurn vom 8. April 2015 wurde der Beschuldigte mit Verfügung des Departementes des Innern vom 13. April 2015 rückwirkend per 10. April 2015 bedingt aus dem Strafvollzug entlassen, mit einem Strafrest von 281 Tagen Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte wurde am 14. April 2015 nach Frankreich ausgeschafft (Adresse unbekannt). Es wurde ein Einreiseverbot bis am 13. April 2019 verhängt.