Die Zivilforderungen von D.___, E.___, F.___ und A.___ werden auf den Zivilweg verwiesen. 3. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von B.___, Rechtsanwältin Stephanie Selig, wird auf CHF 34'061.25 (zu CHF 180.00 pro Stunde, inkl. Auslagen von CHF 2'380.00 sowie MWST zu 8 % von CHF 2'523.05) festgesetzt und ist zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat zu zahlen (auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse Solothurn). 4. Die Kosten des Verfahrens, mit einer Urteilsgebühr von CHF 4'000.00, total CHF 4'930.00, gehen zu Lasten des Staates. Wird von keiner Partei ein Rechtsmittel ergriffen oder eine schriftliche Begründung des Urteils verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1'000.00.»