Sie gab hierbei an, ihrer Arbeitgeberin, der G.__ ag, durch Investitionen in Firmen ihres Freundes B.___ ungefähr CHF 800'000.00 zweckentfremdet zu haben. In diesem Zusammenhang wurde gegen E.___ am 2. Februar 2011 eine Strafuntersuchung eingeleitet. Nach den ersten Ermittlungen eröffnete die Staatsanwaltschaft am 22. März 2011 auch gegen B.___ ein Strafverfahren wegen Anstiftung zu mehrfacher Veruntreuung. Es wurde ein internationaler Haftbefehl gegen ihn erlassen, woraufhin er am 20. Juli 2011 Miami/USA verhaftet wurde. Mit Haftbefehl vom 8. August 2011 beantragte die Staatsanwaltschaft dessen Auslieferung wegen mehrfacher Veruntreuung. Die Auslieferung erfolgte schliesslich am 12. resp.