Die Parteien erklären sich mit einer schriftlichen Urteilseröffnung ausdrücklich einverstanden. Es wird vereinbart, dass die Parteivertreter von der Gerichtsschreiberin vorab telefonisch über den Prozessausgang kurz orientiert werden. Damit wird um 12:15 Uhr der öffentliche Teil der Hauptverhandlung geschlossen und das Berufungsgericht zieht sich zur geheimen Urteilsberatung zurück. Die Strafkammer des Obergerichts zieht in Erwägung: I. Prozessgeschichte 1. Am 1. Februar 2011 erstattete E.___ bei der Kantonspolizei Solothurn Selbstanzeige wegen Veruntreuung. Sie gab hierbei an, ihrer Arbeitgeberin, der G.__ ag, durch Investitionen in Firmen ihres Freundes B.__